Verpackungsgesetz

Wir sind gemäß der Regelungen des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, dass die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen des Verpackungsgesetzes entsorgt.

Die Versandverpackung der Werkzeuge sind entweder Luftpolster-Versandtaschen weiß 180x260 mm A5 extra stark oder einwellige Faltschachteln 240x170x50 mm. Die jeweiligen Konfirmitätserklärungen der Herstellerfirma sind unter dem Link als pdf einsehbar.